| Antragsteller/innen: | Maren Berger (KV Segeberg) |
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Einrichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein
Die Grünen in Schleswig-Holstein setzen sich für den Ausbau der Pflege ein. Die Realität ist: Die Verantwortlichen in den Pflegeberufen haben bisher IN KEINER WEISE davon Wind bekommen. Eine Lobby für Pflegende oder die Anerkennung der professionellen Pflege als eine volkswirtschaftliche und dienstleisterische Institution ist zuweilen und seit Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene unterrepräsentiert!
Das wird so bleiben, wenn für Menschen, die in Pflegeberufen tätig sind, die für die Bereiche der Pflegewissenschaft und für die Ausbildung in der Pflege zuständig sind, keine Institution geschaffen wird, die autonom und speziell ihre professionellen und fachwissenschaftlichen Belange aufnimmt und rechtmäßig vertritt. Die Einrichtung einer entsprechenden Institution ist in Deutschland längst überfällig und wird erst mit der Einführung von Pflegekammern in den einzelnen Bundesländern wirksam werden können.
Diese Forderung wird bundesweit von fachlich versierten Zusammenschlüssen wie dem Deutschen Pflegerat (DPR), dem Berufsverband für Pflegeberufe (DbfK) e.V. und dem Deutschen Pflegeverband (DPV) vorgeschlagen und in der Umsetzung unterstützt. Es liegt im letzten Schritt an der Politik auf den Länderebenen diese Forderung in Kooperation mit den genannten Verbänden sinnvoll aufzugreifen und erfolgreich zu realisieren. Das gehen wir GRÜNE jetzt in Schleswig-Holstein an.
Längst überfällige Autonomie für den Berufsstand der Pflege bedeutet in diesen Zusammenhängen, dass
1. die Inhalte und Prüfungsordnungen der Ausbildungen und das heißt die Weiterentwicklungen des Pflegefaches auf der Basis von Aus-, Fort- und Weiterbildungen durch die berufliche Branche selbst getragen werden und nicht länger den jeweiligen Landesärztekammern oder den Bildungs- oder Gesundheitsministerien unterstellt werden. Es versteht sich von selbst, dass Pflegende hierfür eigene, erfahrungsbasierte Entscheidungen einbringen und definieren sollen, damit sie diese aufgrund ihrer Erkenntnisse durchsetzen und durchführen werden.
Denn: Die Bildung in den Pflegeberufen darf nicht länger von pflegefremden Berufsgruppen konstituiert und entschieden werden!
2. die Belange der größte Berufsgruppe in den Krankenhäusern und in jeglichen Pflegeeinrichtungen durch die Etablierung von Pflegewissenschaftler/-innen in jeder Pflege-Institution geprüft und vertreten werden, abgekoppelt von einem bisher dafür verantwortlichen Ärzteapparat am letzten Punkt der zu treffenden Entscheidungen.
Es wird in allen Bereichen eine umfassende qualitative Pflege nach neuesten Erkenntnissen voraus gesetzt. Verantwortliche in der Pflege haben derzeit keine Möglichkeit, die eigene Qualitätssicherung und Leistung ausreichend zu (re-)präsentieren.
Denn:Ärztinnen und Ärzte sind dabei keine Unterstützung in punkto notwendiger pflegefachlicher Entscheidungen, da sie in keine Pflegeexpertinnen oder –experten sind!
3. durch die vorgenannten Veränderungen aus den beiden oben genannten Punkten die umfassende Berufsaufsicht zu einzelnen pflegeberuflicher Anforderungen komplett auf die Pflegekammer übertragen wird.
Das bedeutet: Die Pflegekammer muss die berufsspezifisch-fachlichen Inhalte bedarfsgerecht erkennen und analysieren und verbindlich auf die unterschiedlichen Berufsgruppen der Pflege festlegen. Daraus ergibt sich, dass notwendige berufspolitische und pflegefachliche Veränderungen über die politische Wirksamkeit der Pflegekammer und über eigene Entschlüsse der Pflegenden in Verbindung mit der Pflegekammer erzielt werden.
Denn:Die Pflege braucht neue Personalentwicklungskonzepte, um unter anderem auch den neu entstandenen Bereich der assistenzberuflichen Pflegekräfte und den akademischen Bereich der Profession in ein effizientes und bedarfsdeckendendes Arbeitsorganisationsmodell einzubinden und um die Berufsperspektiven der examinierten Kräfte zeitgemäß zu erweitern!
4. eine Registrierung aller beruflich Pflegenden eingeführt wird. Damit entstehen Übersichten zu bedarfsgerechten Entscheidungen in Bezug auf gesamtverantwortliche pflegeberufliche Aufgaben. Die Registrierungen der Pflegenden gemäß ihrer Qualifikationen dienen ebenfalls dem Erkenntnisgewinn hinsichtlich (neuer) berufspolitischer Ziele.
Eine Registrierung wird die folgenden zentralen Daten erfassen: Wer wo in der Pflege tätig ist, wer mit welcher Ausbildung in der Pflege tätig ist, wie die Altersstruktur der Berufsgruppe ist, wie viele beruflich Pflegende jährlich in den Ruhestand gehen, wer welche Weiterbildungen, Zusatzqualifikationen oder Studienabschlüsse hat.
Denn: Wir haben für die Pflege aktuell keine Möglichkeit, die Berufsgruppe direkt zu informieren.Mit der Registrierung aller beruflich Pflegenden werden Möglichkeiten zur Selbstverwaltung, Selbstgestaltung und Selbstbestimmung als selbstverständliche Aspekte geschaffen, die in einer Profession vorhanden sein müssen, um der Erweiterung eines modernen Berufsbildes Rechnung zu tragen!
5. das Dienstleistungsangebot der Pflege direkt von der Pflege selbst für die professionelle und fachlich versierte Versorgung der Bevölkerung verantwortet wird. Die Pflegebranche selbst muss im Sinne des Verbrauchers und ihrer Durchführungsverantwortung eine Transparenz ihrer Leistungen und ein Instrumentarium zur Feststellung der Pflegebedarfe erbringen. Dies konnte bisher nur in Ansätzen über dazwischen geschaltete Institutionen wie die Krankenkassen oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MdK) eingebracht werden. Die Beratung zu Pflegeproblemen, verbunden mit dem Angebot von Möglichkeiten zu ihren unterschiedlichen Formen der Bewältigung, muss zukünftig von professionellen Pflegeexpertinnen und –experten geleistet werden. Die Aussagen der Expertisen verstärken sich, wenn die Pflegekammer die Beratungen koordiniert und mit eigenen fachwissenschaftlichen Entwürfen fördert und untermauert.
Denn: Pflege ist ein eigenes Dienstleistungsfach, das eigenverantwortlich Expertisen zum Verbraucherschutz erstellen muss. Die Irrwege der Bedürftigen und ihrer Angehörigen durch den "Pflege-Dschungel" müssen für den Verbraucher endgültig behoben werden!
Pflege ist im ständigen Wandel und braucht neue Ideen! In Deutschland ist die Weiterentwicklung der Pflege jahrzehntelang unbeachtet geblieben bzw. aus Gewohnheit anderen Zuständigkeiten überlassen worden, die den pflegefachlichen Entwicklungen nur geringfügig begegnen konnten.
Im Gegenzug dazu sind die pflegerischen Probleme bei der Versorgung von Pflegebedürftigen in der Bevölkerung und die fachlichen Ansprüche der Pflegeberufe enorm angestiegen!
Wir müssen uns mit grüner Politik für die Pflege auf einen Weg begeben, der uns den Anschluss an internationale und berufsspezifische Standards verschafft und den Ausbau der Pflege in mehrere Fachrichtungen nicht weiterhin blockiert.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher die Landesregierung auf, die Einführung einer schleswig-holsteinischen Pflegekammer als eine Gemeinschaft des öffentlichen Rechts per Gesetzgebung im Landtag zu beschließen, um der Pflege einen organisatorischen Rahmen zu geben die Entwicklung der Pflege und das Ansehen der Branche an den folgenden Punkten voranzubringen:
- Aufsicht, Koordination und Management der Beschlüsse zu den Aus-, Fort- und Weiterbildungen von Pflegenden durch die Pflegekammer
- Berufsaufsicht über die schwerpunktmäßige und gezielte Einbindung und Förderung der unterschiedlichen fachlichen Niveaus von Pflegenden in der Praxis durch die Pflegekammer
- Präsenz und die Mitbestimmungen der Pflegewissenschaftler/innen an allen pflegerelevanten Einrichtungen zur Fort- und Neuentwicklung von Pflegekonzepten in Zusammenarbeit mit der Pflegekammer
- Wahrnehmung der berufspolitischen Belange der Pflegenden durch die Pflegekammer unter anderem zur Aufstellung einer möglichst flächendeckenden, professionellen Pflege in der Bevölkerung
- Registrierung aller beruflich Pflegenden zur Förderung der Professionalisierung der Berufsgruppe, zur Errichtung von Netzwerken und zur Unterstützung der Durchsetzbarkeit von politischen Zielen durch die Pflegekammer
- Verbraucherschutz durch die Beratung von fachlich ausgebildeten Pflegefachkräften für die Klientel (Qualitätssicherung für die Bevölkerung) koordiniert sowie inhaltlich getragen von der Pflegekammer
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AntragstellerInnen:
- Maren Berger, KV Segeberg