Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein, Kleiner Parteitag, 14.02.2009, Kiel
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TOP NEUFinanzkrise, Landesbanken und Sparkassen
Antragsteller/innen:Monika Heinold (KV kiel) u.a.
Gegenstand:
Anmerkungen:

Die Versorgung der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft mit Krediten sicherstellen

Der Kleine Parteitag möge beschließen:

Die Versorgung der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft mit Krediten sicherstellen
Abschied von den Landesbanken und Stärkung der Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute!

Wir GRÜNE wollen die drei Säulen des deutschen Bankensystems  - öffentlich-rechtliche Institute, Genossenschaftsbanken und Privatbanken - erhalten.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken sichern die Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft auch dann, wenn damit keine großen Renditen zu erzielen sind. Außerdem ermöglichen Sparkassen auch Menschen mit geringem Einkommen ein Konto zu eröffnen.

Auch in der jetzigen Finanzmarktkrise hat sich gezeigt, dass Deutschland mit seinem Drei-Säulen-System gut beraten ist. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben zurzeit einen Zulauf an Kunden. Die BürgerInnen haben gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mehr Vertrauen in ihre Bank vor Ort als in anonyme Großbanken.

Für den Erhalt der Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute

Deshalb sprechen wir GRÜNE uns dafür aus, die öffentlich-rechtlichen Sparkassen zu erhalten und nicht zu privatisieren. Mit ihrer kommunalen Verankerung und ihrer Gemeinwohlorientierung sind sie Teil der Daseinsvorsorge. Gerade in Flächenländern wie Schleswig-Holstein, wo sie 50% der Betriebe mit Krediten versorgen, sind sie ein unverzichtbarer Teil des Finanzsystems.

Die Überlegungen von CDU/SPD, die Sparkassen in Schleswig-Holstein für eine Beteiligung Privater zu öffnen, lehnen wir ab. Dies gilt auch für die Hamburger Sparkasse, welche eine privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft und nicht in öffentlicher Hand ist.

Durch die Beteiligung der Schleswig-Holsteinischen Sparkassen an der HSH-Nordbank in Höhe von fast 15 % sind auch die Sparkassen von den hohen Verlusten der ehemaligen Landesbank betroffen. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung, dass sie gemeinsam mit den Sparkassen zügig ein tragfähiges Konzept entwickelt, damit die Negativbilanzen der HSH-Nordbank nicht zu einer Existenzgefährdung für die Schleswig-Holsteinischen Sparkassen werden. Ein gangbarer Weg könnte sein, dass das Land den Sparkassen ihre HSH-Nordbankanteile abkauft. Allerdings darf der Kaufpreis nicht einseitig zu Lasten des Landes gehen, und das Land muss sicherstellen, dass er nicht dem Wettbewerbsrecht widerspricht.

 

Die GRÜNEN in Schleswig-Holstein appellieren aber auch an die Sparkassen, sich nicht wie Privatbanken zu verhalten, sondern ihre Geschäftspolitik durchgängig am Gemeinwohl zu orientieren. In diesem Zusammenhang kritisieren wir die getätigten Forderungsverkäufe, den Verkauf von spekulativen Zertifikaten und Anlagen an Kleinanleger und eine Gestaltung von Kontogebühren, welche – zumindest bei einzelnen Sparkassen – zu einer zusätzlichen Belastung von GeringverdienerInnen geführt hat.

Von den Vorständen der Sparkassen erwarten wir, dass sie im Verwaltungsrat eine transparente Informationspolitik sicher stellen, damit die Mitglieder des Verwaltungsrates die Geschäftspolitik der Sparkassen auch tatsächlich steuern und kontrollieren können. Auch die Fraktionen, die keine Mitglieder im Verwaltungsrat haben, müssen einen transparenten Einblick in die Geschäftspolitik und in die wirtschaftliche Situation ihrer Sparkasse erhalten.

Vom Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Sparkassenverbandes im Aufsichtsrat der HSH-Nordbank erwarten wir - wie von allen anderen Aufsichtsratsmitglieder auch – dass er seiner hohen Verantwortung gerecht wird. Das stillschweigende Hinnehmen von hoch riskanten Geschäften und das Drängen auf hohe Renditen wäre kein angemessenes Verhalten.

Für einen Verkauf der Landesbanken

Die Landesbanken wurden als regionale Bankinstitute gegründet, um neben den Bankgeschäften der Länder und Kommunen die regionale Wirtschaft mit Krediten zu versorgen und zu fördern. Durch die Globalisierung der Finanzmärkte, insbesondere aber durch den Wegfall der Gewährträgerhaftung für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Jahr 2005, hat sich die Situation der Landesbanken in den letzten Jahren grundlegend geändert, weil sie damit die sehr guten Kreditbedingungen verloren haben.

 

Außerdem wurden die Sparkassen sind unabhängiger und flexibler und haben sich günstige Kredite auch außerhalb ihrer Landesbanken organisiert. Sie waren immer weniger auf "ihre" Landesbank als Back-Office angewiesen.

Auf Grund dieser veränderten Rahmenbedingungen haben sich die Landesbanken zunehmend der Geschäftspolitik großer Privatbanken angenähert: internationales Großkundengeschäft, Gewinnmaximierung und Teilnahme an riskanten Finanztransaktionen. Die Aufsichtsräte haben dieses stillschweigend hingenommen, so lange die Gewinnausschüttung stimmte. Jetzt, wo die Verluste hoch sind, wollen einige Aufsichtsratsmitglieder nicht einmal gewusst haben, dass die HSH-Nordbank über 160 ausländische Zweckgesellschaften und Beteiligungen u.a. in Steueroasen hatte bzw. noch hat. Scheinbar waren die Mitglieder des Aufsichtsrates mit der Steuerung und der Kontrolle der HSH-Nordbank desto mehr überfordert, je globaler das Geschäft wurde.

Noch heute versorgt die HSH-Nordbank die Schleswig-Holsteinische Wirtschaft in nicht unerheblichem Maß mit Krediten - meist als Kooperationsprojekt mit der Sparkasse vor Ort, die an die HSH-Nordbank verweist, wenn das Kreditgeschäft eine bestimmte Größenordnung überschreitet.

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Die Geschäftspolitik der HSH-Nordbank hat sich in den letzten Jahren gravierend verändert. Sie ist kaum noch von der Geschäftspolitik anderer privater Großbanken zu unterscheiden. Scheinbar gibt es in einem globalisierten Finanzmarkt kein tragfähiges Konzept für eine Landesbank ursprünglicher Prägung. Deshalb wäre ein Verkauf der Landesbanken die konsequente Folge. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, sich an einer Bank zu beteiligen, welche auf den globalisierten Märkten hoch riskante Finanztransaktionen tätigt.

Ein Verkauf der Landesbanken heißt aber nicht, dass wir zukünftig auf öffentlich-rechtliche Kreditinstitute verzichten können. Im Gegenteil: die Sparkassen sind als öffentlich-rechtliche Institute unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Bankensystems. Gerade kleine und mittelständische Betriebe brauchen fachkundige Beratung und Kredite zu vernünftigen Konditionen. Auf Gewinnmaximierung orientierte Privatbanken erfüllen diese Aufgabe nicht.

 

Eine Fusion der Landesbanken ist keine Lösung

Als Konsequenz einer notwendigen Veränderungen der Landesbankenstruktur hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) gefordert, die bestehenden sieben Landesbanken zu drei Instituten zu fusionieren: Süddeutschland, Norddeutschland und alles rund um die WestLB. Der DSGV nennt dafür zwei Gründe: für die fusionierten Banken würde es tragfähige Geschäftsmodelle geben, und die Länder bräuchten sich nicht komplett von ihren Landesbanken zu trennen.

Aus GRÜNER Sicht gibt es für eine solche Fusion wenig bis gar keine inhaltlichen Argumente. Die Kriterien von Landesbanken würden diese neuen Großinstitute allemal nicht erfüllen: Weder die regionale Anbindung noch der direkte Kontakt zur Wirtschaft wäre gesichert, die Steuerung und Kontrolle durch die jeweiligen Landesregierungen würden endgültig zur Farce. Wir GRÜNE lehnen einen Kompromiss ab, der halbherzig ist und nur zur Befriedigung von Landesregierungen beitragen soll. Stattdessen muss konzeptionell neu gedacht werden, um die Kreditversorgung der Wirtschaft flächendeckend sicher zu stellen.

Für die Gründung eines Bundeszentralinstitutes durch die Sparkassen

Wir GRÜNE schlagen vor, mit Ausnahme der Berliner Landesbank alle anderen Landesbanken mittelfristig zu verkaufen. In Hamburg und Schleswig-Holstein wäre dieses erst 2013 möglich: bis dahin gibt es eine Zusage der öffentlichen Anteilseigner - Länder und Sparkassenverband - mindestens 50 % der Anteile zu halten.

Die Berliner Landesbank, die schon jetzt dem DSGV gehört, soll zu einem von den Sparkassen getragenen Bundeszentralinstitut mit sieben Filialen weiter entwickelt werden. Dieses Institut hätte einen öffentlich-rechtlichen Auftrag und wäre der Gemeinwohlorientierung verpflichtet. Die Filialen würden sich nicht an den bestehenden Ländergrenzen, sondern an regionalen Wirtschafträumen orientieren und könnten Teile der bisherigen Geschäftspolitik der Landesbanken übernehmen. Um den notwendigen kurzen Draht zwischen Wirtschaft, Landesregierung und öffentlich-rechtlichem Kreditinstitut aufrecht zu erhalten, wäre es sinnvoll, VertreterInnen der Länder beratend in die entsprechenden Gremien einzubinden.

Für mehr Kontrolle in Verwaltungs- und Aufsichtsräten

Auch bei diesem Modell müssen wir aus der Vergangenheit lernen: Die Mitglieder der Verwaltungs- und Aufsichtsräte müssen zukünftig neutrale ExpertInnen an ihrer Seite haben, um die Vorstände kompetent zu beraten und die Geschäftspolitik der öffentlich-rechtlichen Institute zu kontrollieren. Außerdem muss es klar definierte Leitlinien geben, welche die Geschäftspolitik definieren. Ein "das habe ich nicht gewusst" von verantwortlicher Seite darf es nicht mehr geben.

***
AntragstellerInnen:

Monika Heinold, KV Kiel
Rasmus Andresen, KV Flensburg
Dietmar Curdt, KV Segeberg
Sebastian Fricke, KV Neumünster
Thorsten Fürter, KV Lübeck
Thomas Giese, KV Pinneberg
Axel Hilker, KV Plön
Dirk Scheelje, KV Kiel
Markus Stiegler, KV Kiel

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