Beschluss: Keine Kürzung des Bundesanteils an den Nettoausgaben für die Grundsicherung!
Resolution
Die derzeit zu tragenden Kosten der Grundsicherung sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Zahl der LeistungsempfängerInnen stieg zugleich an. Zur Zeit müssen etwa 26.500 Schleswig-Holsteiner Sozialleistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Das bedeutet eine Zunahme der AntragsstellerInnen um 20 % innerhalb von zwei Jahren. Diese BürgerInnen haben nach Abzug der Kosten für die Miete weniger als 347 Euro im Monat zur Verfügung.
In diesem Bereich will der Bund sich aus seiner Mitverantwortung verabschieden und seinen Anteil an den Grundsicherungskosten von heute ca. 410.000.000 Euro auf 180.000.000 Euro kürzen. Die Folge sind erhebliche Mehrbelastungen für die Kommunen.
1. Wir lehnen die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplante Kürzung des Bundesanteils an den Nettoausgaben für die Grundsicherung (im Bereich SGB II und XII) ab.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kostensteigerung, die durch die Gesetzgebung des Bundes verursacht wurde, vollständig zu übernehmen.
3. Wir fordern eine dynamische Beteiligungsquote des Bundes an den steigenden Kosten, sowohl im Bereich SGB II als auch im Bereich SGB XII, wie sie bereits vom Bundesrat und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund gefordert wird.